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Salär nach der Lehre

Wie hoch können etwa Übertrittssaläre nach der Lehre angesetzt werden?

 

Immer wieder werden wir nach den Salären für Lehrabgänger gefragt. Nachfolgend unsere Empfehlung. Für sehr gute Abgänger mit sehr anspruchsvollem neuem Job kann von folgenden Empfehlungen nach oben abgewichen werden. Dennoch sollte ein Einstiegssalär von CHF 60'000.00 das absolute Maximum darstellen.

 

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB stellt auf seiner Website einen Online-Lohnrechner zur Verfügung, mit welchem Sie die regional üblichen Löhne berrechnen können.

 

Verrechnungsansatz für Lernende

Zu welchem Ansatz können Leistungen von Lernenden verrechnet werden?

 

Ansätze für Informatik-Lernende: Lernende werden im Lehrbetrieb sinnvollerweise so oft als möglich in praktischen Projekten und Aufträgen eingesetzt. Die dem Lernenden übertragenen Arbeiten sollten so gewählt werden, dass sie dem Ausbildungsstand entsprechen und ihr/ihm die Möglichkeit geben, das in Berufsfachschule und Überbetrieblichen Kursen Gelernte zu vertiefen.

Einem Auftraggeber können im Rahmen der Berufslehre die Arbeitsstunden von Lernenden verrechnet werden. Die folgenden Ansätze sind als Empfehlungen zu verstehen und können von Betrieb zu Betrieb und den Fähigkeiten des einzelnen Lernenden abweichen:

1. Lehrjahr: CHF 30.00 bis 60.00 je Stunde
2. Lehrjahr: CHF 50.00 bis 80.00 je Stunde
3. Lehrjahr: CHF 70.00 bis 120.00 je Stunde
4. Lehrjahr: CHF 110.00 bis 140.00 je Stunde

Lohnempfehlungen für Lernende

Welches sind die Lohnmpfehlungen für Informatik Lernende?

Es existieren keine Regelungen, wie Gesamtarbeitsvertrag o ä. Wir empfehlen, anstelle eines allfälligen 13. Monatslohnes eine Gratifikation bei guten Leistungen zu entrichten.

     
1. Lehrjahr:

2. Lehrjahr

3. Lehrjahr

4. Lehrjahr

CHF 550.00

CHF 800.00

CHF 1'000.00

CHF 1'300.00

 

 

 

Stunden oder Lektionen?

Verwirrung herrscht immer wieder, wenn es um die Anzahl der überbetrieblichen Modullektionen geht.
Gehen wir einmal der Tatsache auf den Grund: Massgebend für die Kalkulation der Lektionen ist die Verordnung über die berufliche Grundbildung Informatiker/Informatikerin (Verordnung 47110).

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